Ihre kompetente Hausverwaltung

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Ihre kompetente Hausverwaltung

WEG-Verwaltung

Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Im Rahmen der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der § 27 u. § 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch.

Unsere Grundleistungen beinhalten selbstverständlich alle Aufgaben und Pflichten gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus den Bereichen der kaufmännischen, technischen, finanziellen und juristischen Hausverwaltung.

Unser Betreuungsservice umfasst unter anderem:

  • einen festen Objektbetreuer für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist
  • regelmäßige Objektbegehungen und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
  • transparente, zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Überwachung der laufenden Vorauszahlungen gemäß des Wirtschaftsplans
  • konsequentes Mahnwesen
  • pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne mit eigener, dem neuesten Stand der Technik entsprechender EDV-Anlage
  • Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen bei Erstellung der Hausgeldabrechnungen, so dass die Eigentümer in die Lage versetzt werden, auch gegenüber Ihren Mietern problemlos abzurechnen
  • zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten
  • sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
  • prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung

Unsere Aufgaben und Pflichten im Detail:

  • Erstellung der Jahresabrechnung und Vorlage zur Belegprüfung spätestens Ende Mai des Folgejahres
  • kostenlose Kontoführung (DKB)
  • direkter Zugriff auf aktuelle Daten über passwortgeschützten Login im Internet
  • Prüfung der bestehenden Verträge bei Objektübernahme
  • Aufstellung zu „haushaltsnahen Dienstleistungen“ (§ 35a EStG)
  • 24-Stunden-Notfallnummer
  • einmal jährlich Begehung des Gemeinschaftseigentums
  • Qualitätssicherung über Mitgliedschaft im Verband der Immobilienverwalter (VdIV-Bayern)
  • Vermögenschadenhaftpflicht (100.000 €)
  • Bereitstellung eines Besprechungsbereichs für die Eigentümerversammlungen (für bis zu 36 Teilnehmer)

Zusatz-Leistungen im Bedarfsfall:

  • eine zusätzliche Begehung des Gemeinschaftseigentums inklusive Protokoll
  • zusätzliche Vor-Ort-Termine
  • eine weitere Beiratssitzung pro Jahr
  • Außerordentliche Eigentümerversammlung (Online-Einladung & Protokoll)
  • Überprüfung der Leistungsverzeichnisse für Objektreiniger, Gärtner und Hausmeister (Budgetplanung)
  • Kündigung und Neueinstellung von Vertragspartnern zur Objektpflege
  • Erstellung eines detaillierten Instandhaltungsplans für die nächsten zehn Jahre auf der Basis von Erfahrungswerten der Verwaltung in Absprache mit dem Beirat (ohne Gutachter)
  • Objektbegutachtung mit einem Bausachverständigen sowie Erstellung eines ausführlichen Instandhaltungsplans für die kommenden zehn Jahre
  • sämtliche über eine Stellungnahme hinausgehenden Tätigkeiten der Verwaltung im Rahmen von beabsichtigten baulichen Veränderungen (Umbauten/Ausbauten/Modernisierungen)